Online Mahnantrag ausfüllen

Seit 2007 werden Mahnverfahren für den gesamten Freistaat Sachsen nur noch maschinell und zentral beim gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in Staßfurt bearbeitet:

Gemeinsames Mahngericht der Länder
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt
Tel. 03925 / 876-0
E-Mail: mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de

Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids sind zwingend dorthin zu richten und nicht mehr an das für den Wohnort zuständige Amtsgericht. Hier können Sie einen Auszug aus der aktuellen Gebührentabelle einsehen.

Der Antrag kann im Internet unter www.online-mahnantrag.de ausgefüllt werden.

Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie dem Antragsgegner Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies notfalls nach. Sonst könnte der Antragsgegner dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen, weil er nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen Sie im Einzelnen von ihm verlangen.

Der Online-Mahnantrag ist ein von der Justiz der Bundesländer zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestelltes interaktives Formular, mit dem der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausgefüllt werden kann. Die Antragsdaten werden bei der Eingabe bereits inhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend vermieden werden. Die Antragsdaten können danach an das zuständige Mahngericht entweder verschlüsselt und signiert über das Internet übermittelt oder auf Papier gedruckt und per Post übersandt werden.

Hinweis: Die Anwendung des online-Mahnantrags ist nur für Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte), nicht aber der Arbeitsgerichtsbarkeit zulässig.