Meister wissen wie's geht !

In der Anlage A der Handwerksordnung sind die Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerk anerkannt sind und für eine Meisterprüfungen oder vergleichbare Ausbildung vorgeschrieben sind, aufgeführt. Darunter befinden sich die SHK-Handwerke:

  • Installateure und Heizungsbauer
  • Klempner
  • Ofen- und Luftheizungsbauer und
  • Behälter- und Apparatebauer.

In Meistervorbereitungslehrgängen der Handwerkskammern können Sie sich optimal auf Ihre Meisterprüfung vorbereiten. Die Lehrgänge werden je nach Gewerk in berufsbegleitendem Teilzeitunterricht und/oder als Vollzeitunterricht angeboten.

Werfen Sie vorab einen Blick auf die gültigen Meisterprüfungs-Verordnungen des SHK-Handwerks. Die beiliegenden Verordnungen regeln, was Sie mit dem Meistertitel beruflich alles dürfen, welche Inhalte abgeprüft werden sollten und wie die Prüfung gegliedert ist.  

Das Aufstiegs-BAföG bietet Handwerkerinnen und Handwerkern finanzielle Unterstützung während ihrer beruflichen Fortbildung.
mehr: www.aufstiegs-bafoeg.de.