Aushangpflichtige Gesetze

Auch im Jahr 2013 haben sich einige aushangpflichtige Gesetze geändert. Als Arbeitgeber müssen Sie Gesetze, die Ihren Betrieb betreffen, auslegen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann teuer werden. So sieht das Arbeitszeitgesetz darin eine Ordnungswidrigkeit, die von der Gewerbeaufsicht mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Die Aushangpflicht ist bereits erfüllt, wenn die Gesetze jedem Mitarbeiter in Dateiform zugänglich gemacht werden und alle Beschäftigten auf die Datei zugreifen können. 

Als Service für Innungsmitglieder im Fachverband SHK Sachsen bieten wir die aushangpflichtigen Gesetze zum Download und Verlinken an. Durch Anklicken der Links werden Sie automatisch auf eine Internetseite des Bundesministeriums der Justiz geleitet, die diese Gesetze zur Verfügung stellt.