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Kein Rechtsweg Mangelhafte Schwarzarbeit?
10.09.2013
Wer einen Handwerker beauftragt und dabei die Abmachung trifft, dass „ohne Rechnung“ gearbeitet wird, handelt am Rechtsstaat vorbei. Erweist sich die erbrachte Leistung obendrein als mangelhaft, kann eine Mangelbeseitigung nicht eingefordert werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1. August 2013 macht deutlich, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt
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