Aktuelles von Ihrem Fachverband

Ausschreibung für besondere Ausbildungsleistungen im Handwerk 2025 durch die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V.
Seit 1997 zeichnet die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. im Rahmen der jährlichen Verleihung des „Heribert-Späth-Preises“ Inhaberinnen oder Inhaber eines Handwerksbetriebes aus, die sich im ...

Sachsen will auf Verwendungsnachweisprüfung für Corona-Darlehen verzichten
"Es ist völlig klar: Die sächsische Wirtschaft befindet sich in einer schwierigen Situation", mit diesen Worten hat Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) im Landtag in einer Fachregierungserklärung ...

Sonderaktion Azubipaket 2025 - Werbematerial
Der ZVSHK stellt Ihnen das neue Azubipaket 2025 vor. Dieses Paket bietet eine ideale Grundlage, um den Einstieg Ihrer Auszubildenden optimal zu gestalten und sie bestmöglich auf ihre zukünftigen Aufgaben ...

Wärmewende nur mit klaren Regeln und stabiler Förderung
In einem gemeinsamen Appell fordern die Verbände BDEW, BDH, BEE, B.KWK, BWP, DVGW, GdW, VKU, ZIA, Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V., ZVSHK, ZVEH und ZVEI die Bundes-regierung auf, rasch für Klarheit in der Wärmewendepolitik ...

Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen
2. April. Während die Weltökonomie beständig wächst, verharrt Deutschland in der Rezession. Unternehmen und Betriebe geraten im Standortwettbewerb immer mehr ins Hintertreffen.

Fit für den Umstieg auf neue Kältemittel
Henry Auerbach ist seit 2003 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (inkl. der Teilgebiete Lüftung und Klima) der Handwerkskammer Leipzig. ...
Themenschwerpunkte
Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich seit 1. Oktober 2022 verpflichtend
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung. Die Verordnung ist gilt seit 01. Oktober 2022 und tritt zum 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft.