Fördermittelservice zur finanziellen Unterstützung von Energiesparmaßnahmen

Direkte Zuschüsse für energetische Sanierung wirken als Jobmaschine, fördern den Klimaschutz und finanzieren sich volkswirtschaftlich gesehen selbst.
Empfehlen Sie Ihren Kunden die bereitstehenden finanziellen Mittel zur Unterstützung seiner Energiesparmaßnahmen.

Besondere Hinweise

Vor Eingang des Antrages beim Fördermittelgeber dürfen keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind zulässig. Eine Antragstellung ist nur mit dem vorgeschriebenen Antragsvordruck zulässig und erfordert die Originalunterschrift des Antragstellers.

Unser Tipp:

Weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, dass er mit Abgabe der Förderunterlagen formlos einen Antrag auf förderunschädlichen Beginn stellt, damit Ihr Baubeginn nicht unendlich verzögert wird!