Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung

Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung ist für Innungsfachbetriebe im Fachverband SHK Sachsen tarifvertraglich geregelt. Rechtsgrundlage ist die tarifvertragliche Regelung zur kollegialen Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klima Sachsen und der Christlichen Gewerkschaft Metall vom 31.05.2012.

Diese tarifvertragliche Regelung ist ein echter Vorteil der Innungsmitgliedschaft. Ein Arbeitnehmer, der heute Arbeitnehmer im SHK-Handwerk wegen einem Auftragsloch im Winter zur Bundesagentur für Arbeit schicken muss, bekommt sie nie wieder. Bei der Bundesagentur gilt der Vermittlungsvorrang.  Aber kollegiale Arbeitnehmerüberlassung kann allen beteiligten Parteien helfen. Auch die Arbeitnehmer sind bei den Kollegen in der übernehmenden Firma gut angesehen, denn sie helfen Stress und Überstunden zu vermeiden.

Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig.

Innungsfachbetriebe im Fachverband SHK Sachsen finden hier einen Muster-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und die erforderliche Anzeige bei der Bundesagentur.