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Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz

Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz 15.02.2015

Die Aufsichtspersonen der BG orientieren sich im Rahmen Ihrer Beratungs- und Überwachungstätigkeit an der ASR 2.1.  Nach der Technischen Regel bestehen ab 1,00m Absturzgefahren, die der Unternehmer zu beurteilen hat. Mit dem Inkrafttreten verloren die in der UVV "Bauarbeiten" genannten Sonderregelungen ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Handlungshilfe mit Anwendungsbeispielen und Hinweisen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht.

Download DGUV Information 201-057

 

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