SHK-Wartungsverträge steuerbegünstigt

Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerkerleistungen von bis zu 1.200 Euro im Jahr!

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Begünstigt sind beispielsweise: 

  • Klempnerarbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. ä.
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd)
  • Gebühren für Schornsteinfeger
  • Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen (Gas, Wasser...)

Höhe des Steuerbonus

20 % von max. 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt. Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der Steuerbonus für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG). Dieser Steuerbonus wird ebenfalls in Höhe von bis zu 1.200 Euro (20% von max. 6.000 Euro) gewährt.

Seit dem Anwendungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 09.11.2016 kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, bspw. öffentlichem Grund (z.B. Ausbau von Gemeindestraßen, Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung) erbracht werden. Auch Mieter können die Steuerermäßigung nach § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch nehmen.

Steuerbonus