Verbandsempfehlung zu Rechnungspositionen bei Heizungsoptimierung

24.03.2017

Um eine rasche Bearbeitung der Förderanträge im BAFA-Förderprogramm zur Heizungsoptimierung zu erreichen, ist es erforderlich, dass bei der Rechnungserstellung die förderfähigen Maßnahmen in einer separate Rechnung mit ausschließlich förder­fähigen Positionen präzise benannt sind.

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes will das BAFA neuerdings Mischrechnungen nicht anerkennen.

Der ZVSHK empfiehlt, separate Rech­nungen für geförderte Maßnahmen zu erstellen. Hierbei sollten Sie in der BAFA-Richtlinie aufgeführten Schlüsselbegriffe wörtlich als Rechnungspositionen übernehmen.

Die förderfähigen Rechnungspositionen bei Heizungsoptimierung finden Sie in der Mitglieder-Information 01/2017, Teil Betriebswirtschaft auf Seite 3 oder im ZVSHK-Merkblatt "Rechnungserstellung zum Förderprogramm Heizungsoptimierung" zum Download. Für die Rechnungspositionen des hydraulischen Abgleichs hat der VdZ die beiliegende Vorlage erarbeitet.

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