FACHINFORMATION

Stilllegung / Rückbau von Gasinstallationen

Titelbild zum News-Artikel Stilllegung / Rückbau von Gasinstallationen

01.07.2025

Aufgrund der Häufung von eklatanten Versäumnisse bei der Stilllegung von häuslichen Gasinstallationen (z.B. Umstellung von Erdgas auf strombetriebene Wärmepumpe) hat der ZVSHK umgehend eine Fachinformation dazu erstellt (siehe Anlage). Der ZVSHK hat sich auch mit den TRGI-Experten beim DVGW ausgetauscht und stellt klar, für den sicheren Betrieb von Gasinstallation gelten folgende Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten:

  • Der sichere Betrieb der häuslichen Gasinstallation liegt in erster Linie in der Verantwortung des Eigentümers oder Nutzers des Hauses (allg. Verkehrssicherungspflicht). Sie sind u.a. dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass alles ordnungsgemäß gewartet, geprüft und in gutem Zustand ist, um Unfälle oder Gaslecks zu vermeiden.
  • Gemäß § 13 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Arbeiten an der Anlage, außer durch den Netzbetreiber, nur durch Installationsunternehmen durchgeführt werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind, der im Geltungsbereich dieser Verordnung tätig ist. Es ist wichtig, dass die Gasinstallation regelmäßig von einem zugelassenen Fachbetrieb geprüft und gewartet wird, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß funktioniert und keine Gefahr besteht.
  • Die Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Netze jederzeit zu gewährleisten, was regelmäßige Prüfungen, Wartungen und Kontrollen einschließt. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die Unversehrtheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung dauerhaft sicherzustellen.
  • Die zuständigen Landesbehörden ("Energieaufsicht der Länder") sind insbesondere bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der Überwachung vor Ort beteiligt.
  • Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasnetze liegt vor allem bei der Bundesnetzagentur, die auf nationaler Ebene die Regulierung und Überwachung der Energie- und Gasnetze durchführt.

Beiliegende erhalten Sie die Fachinformation „Stilllegung / Rückbau von Gasinstallationen“ des ZVSHK. Diese ist ausschließlich für Innungsfachbetriebe nach erfolgreichem Login abrufbar. 

ZVSHK Fachinformation