Neue Rechnungslegungsvorschriften zwingend zu beachten

06.02.2014

Zum 01.01.2014 sind neue Rechnungslegungsvorschriften in Kraft getreten. Folgende Neuregelungen bzw. Änderungen sind zu beachten:

1. Maßgeblich anzuwendendes Umsatzsteuerrecht für die Rechnungserteilung in grenzüberschreitenden Fällen / mit EU-Auslandsberührung

2. Rechnungsangabe „Gutschrift“ (im umsatzsteuerrechtlichen Sinne) in Fällen, in denen der Leistungsempfänger/Auftraggeber die Abrechnung vornimmt

3. Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in grenzüberschreitenden Fällen - kürzere Frist

4. Rechnungsangabe nach § 13b Absatz 5 UStG

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