Kooperationsvereinbarung der Landesfachverbände des Schornsteinfegerhandwerks und Sanitär Heizung Klima im Freistaat Sachsen unterzeichnet

Titelbild zum News-Artikel Kooperationsvereinbarung der Landesfachverbände des Schornsteinfegerhandwerks und Sanitär Heizung Klima im Freistaat Sachsen unterzeichnet

15.02.2016

Landesinnungsmeister Gunar Thomas des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen und Landesinnungsmeister Günther Beer des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Sachsen unterzeichneten am 11. Februar 2016 in Markkleeberg feierlich eine Kooperationsvereinbarung.

Zur Stärkung des Organisationsgrads der verbandsorganisierten Innungsfachbetriebe und Erhöhung der Mitgestaltungskraft des organisierten Handwerks und aufgrund der engen Berührungspunkte des Ofen- und Luftheizungsbauer-, des Sanitär Heizung Klima- sowie des Schornsteinfeger-Handwerks streben beide Landesinnungsverbände im Freistaat Sachsen eine intensivere Zusammenarbeit der verbandsorganisierten Innungsfachbetriebe an.

Ziel der Vereinbarung ist die engere Kooperation der verbandsorganisierten Innungsfachbetriebe der beiden Landesinnungsverbände, die Verbesserung deren Marktposition sowie die Stärkung der Innungen der Verbandsorganisation als Basis der demokratischen Mitbestimmung der Handwerksbetriebe. In enger Zusammenarbeit sollen Synergieeffekte für die verbandsorganisierten Innungsfachbetriebe erzielt werden.

Bedeutung einer Innungsmitgliedschaft und gut organisierten Innung

  • Das fachliche Primat für Entwicklung der Gewerke, der Berufsbilder und der Aus-, Fort- und Weiterbildung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verbandsorganisation.
  • Es gibt eine umfassende Beteiligung an der technischen Entwicklung, der Normenaktualisierung sowie der rechtlichen Gestaltung im Freistaat Sachsen und durch Mitgliedschaft in den Bundesverbänden des jeweiligen Handwerks auf Bundes- und europäischer Ebene.
  • Die Verbandsorganisationen setzen die Selbstverwaltung des Handwerks vollständig um.
  • Die Innungen unterstützen die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder.
  • Die Innungen pflegen den Gemeingeist und die Berufsehre.
  • Sie streben ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Auszubildenden an.
  • Die Innungen regeln und überwachen die Ausbildung im Rahmen des dualen Systems und nehmen die Prüfungen ab.
  • Die Innungen fördern das handwerkliche Können der Meister und Gesellen.
  • Die Innungen erstellen über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke den Behörden Gutachten und geben Auskünfte.
  • Die Innungen vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

Die Zusammenarbeit beider Landesinnungsverbände ist getragen von Fairness, gegenseitiger Achtung sowie Vertrauen. Dabei werden die Regelungen des Wettbewerbsrechtes umfassend beachtet.

Es wurden erste Umsetzungsschritte vereinbart. Unter anderem kooperieren die Landesinnungsverbände für die Interessenvertretung in ihrem Gewerk. Dazu wird ein regelmäßiger Informationsaustausch beider Partner organisiert. Auf den jeweiligen Verbandsveranstaltungen beider Handwerksorganisationen wird über den aktuellen Sachstand berichtet. Die Landesinnungsverbände vereinbaren eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Austausch von Fachinformationen sowie ein gemeinsames Auftreten gegenüber Handwerkskammern im Freistaat Sachsen.

Kooperationsvereinbarung Sachsen