Fachverband schließt Rahmenvereinbarung zum Datenschutz

03.05.2018

Der Fachverband SHK Sachsen hat eine Rahmenvereinbarung zum Datenschutz mit der PRODATIS AG Dresden geschlossen. Innungsbetriebe im Fachverband erhalten Sonderkonditionen bei Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Zur Mitgliederversammlung des Fachverbandes SHK Sachsen am 18.04.2018 in Döbeln wurde das neue Angebot Vorstand und Delegierten erstmalig vorgestellt.

Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Warenverkehr (EU-Datenschutz- Grundverordnung – DSGVO) vom 27. April 2016 in Kraft. Zeitgleich gelten auch die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018). Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.

Sind in Ihrem SHK-Betrieb in der Regel mindestens 10 Personen angestellt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind Sie gemäß § 38 Abs. 1 BDSG verpflichtet, 2018 einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und der Landesbehörde zu benennen. Als automatisierte Verarbeitung gelten z.B.:

  • Nutzung digitaler Kundendateien,
  • Verwendung von Kundendaten auf einem Tablet-PC oder Smartphone oder
  • Führen der Mitarbeiterdaten.

Dieser Datenschutzbeauftragte kann entweder intern oder extern gestellt werden. Er überwacht u.a. die der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, schult Mitarbeiter im Datenschutz und ist Ansprechpartner zu allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im SHK-Unternehmen. Daher unterliegt ein interner Datenschutzbeauftragter einem besonderen Kündigungsschutz. Sein Arbeitsverhältnis darf während der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und für ein Jahr danach nicht gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund.

Die PRODATIS AG bietet Innungsbetrieben im Fachverband SHK Sachsen über ein Online Datenschutzportal exklusiv eine Mitgliederbetreuung mit externem Datenschutzbeauftragten in zwei Leistungspaketen „A“ und „B“ an:
Leistungspaket A: bis 30 Mitarbeiter zum Preis von 29 Euro/ Monat,
Leistungspaket B: über 30 Mitarbeiter oder mehr als 1 Filiale zum Preis von 59 Euro/ Monat.
Zusätzlich erfolgt eine Fahrtkostenverrechnung außerhalb des Stadtgebietes Dresden.

Die Leistungen werden zu diesen Konditionen nur vom Fachverband bestätigten Innungsbetrieben im Fachverband gewährt.

Als Innungsfachbetrieb im Fachverband sollten Sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Für Sie hat der ZVSHK den Leitfaden "Datenschutz im Betrieb" aktualisiert. Der Leitfaden thematisieren die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen. Er bietet neben rechtlichen Erklärungen zahlreiche Beispielsfälle, Checklisten und Muster, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Den Leitfaden sowie die Anlagen im Word-Format zum Nachnutzen finden Sie im Mitgliederbereich der Homepage des Fachverbandes zum Download.

Zum SHK-Datenschutzportal kommen Sie unter www.installateur.net >> Fachbesucher >> Informationen >> Datenschutz.

Für individuelle Fragen stehen Ihnen die Rechtshotline des Fachverbandes unter Tel. 0391 53559616 und der betriebswirtschaftliche Berater, Herr Schulze unter Tel. 0341 200503-40 gerne zur Verfügung.

ZVSHK-Leitfaden Datenschutz