Energieeffizienzförderung in Sachsen vereinfacht

Energieeffizienzförderung in Sachsen vereinfacht 24.04.2019

Mit der Richtlinie Energie/2014 des SMWA gewährt der Freistaat Sachsen kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze. Darüber hinaus werden innovative Modellvorhaben gefördert. Nichtinvestive Maßnahmen, wie die Evaluierung von Modellvorhaben oder der Sächsische Gewerbeenergiepass können ebenfalls gefördert werden.

Die mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderten Projekte dienen der Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen. Sie tragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen bei und dienen gleichzeitig der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen.

Gefördert werden nur Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, sofern diese im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistung tätig sind und keine Beteiligung der öffentlichen Hand an dem Unternehmen besteht.

Ab sofort wird das Förderverfahren z.B. für den Heizkesseltausch in Brennwerttechnik vereinfacht. Mithilfe eines Berechnungstools kann der Antragsteller sofort sehen, ob er mit einer Förderung und mit welcher Zuschusshöhe er rechnen kann.

Außerdem wurde die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz  in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) attraktiver gestaltet und die mögliche Förderung angehoben.

Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank. Die Antragsformulare werden ebenfalls auf dieser Homepage zur Verfügung gestellt.

Die SAB-Hotline beantwortet Ihnen unter Tel.: 0351 4910 4910 gern Fragen zum Antrags- und Förderverfahren. Für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter Tel.: 0351 4910 3179 zur Verfügung.

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