Behälter- und Apparatebauer werden zurückvermeistert

20.12.2019

Der Bundesrat hat am 20.12.2019 den Weg frei gemacht für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 zulassungsfreien Handwerken. Darunter sind auch die von der SHK-Verbandsorganisation vertretenen Behälter- und Apparatebauer. Seit Oktober vergangenen Jahres hatte die Koalitionsarbeitsgruppe "Meisterbrief" die Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Gewerken geprüft. Dabei wurden Handwerksvertreter, Gewerkschaften, Verbände und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eingebunden.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann, sein SPD-Kollege Sören Bartol und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich nun auf die Handwerksberufe geeinigt, in denen die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden:

  • Behälter- und Apparatebauer,
  • Betonstein- und Terrazzohersteller,
  • Böttcher,
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher,
  • Estrichleger,
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Glasveredler,
  • Orgel- und Harmoniumbauer,
  • Parkettleger,
  • Raumausstatter,
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker sowie
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Formal kommen diese Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht kommt zum 1. Januar 2020, gilt aber nur für neu gegründete Betriebe. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.

Zu dem am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bundestags für ein Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften erklärte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer:

„Es ist gut, dass der Bundesrat mit seiner Zustimmung jetzt den Weg für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 bislang zulassungsfreien Handwerken frei gemacht hat. Bundestag und Bundesrat setzen mit ihrem klaren „Ja zum Meister“ ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Durch das Meisterbrieferfordernis werden gezielt Anreize gesetzt, um die Potentiale für die Innovations- und Leistungsfähigkeit im Handwerk auszubauen. Davon profitieren insbesondere die nachrückenden Generationen."

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