Auffrischungsschulung gemäß § 7 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Sicherheitsgruppe A2L, A2 und A3)
2026
Beschreibung
Seit dem 17. April 2026 gelten durch die neue ChemKlimaSchutzV in Deutschland zusätzliche Anforderungen. Die neue ChemKlimaschutzV erweitert Sachkundepflicht auch für Tätigkeiten an Anlagen mit alternativen Kältemitteln wie z.B. R290 (Propan) und zur Anlageneffizienz. Bescheinigungen nach den alten Verordnungen bleiben nur bis zum 12. März 2029 gültig. Für eine Fortsetzung der Tätigkeit über diese Frist hinaus, ist die Teilnahme an einem anerkannten Auffrischungskurs erforderlich. Die bisherige Sachkunde zur Kategorie I wird hiermit auf die aktuell gültige Kategorien A1 umgestellt, die Kategorie II wird auf Kategorie A2 umgestellt.
Welche Vorteile haben Sie mit unserem Kurs?
- Rechtssicherheit: Erfüllung der aktuellen gesetzlichen Anfoderungen für Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik.
- Neues anwendungsbereites Wissen: Fokus auf die Sachkunde zum Umgang mit den aktuellen brennbaren Kältemitteln und praktischem Wissen zur Verbesserung der Anlageneffizienz.
- Teilnehmer mit unserem Zertifikat zur Fachkunde brennbare Kältemittel erhalten eine Anrechnung dieser Qualifikation.
- Wer die letzten zwei Jahre praktisch als Sachkundiger tätig war, muss nicht am Praxisteil des Seminars teilnehmen.
Seminarinhalt:
- Anforderungen der neuen ChemKlimaSchutzV
- Umweltauswirkungen alternativer Kältemittel
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
- fachgerechter Umgang mit brennbaren Kältemitteln
- praktische Demonstrationen für Teilnehmer ohne Nachweis praktischer Erfahrungen
Zielgruppe/Zugangsvoraussetzung:
Sachkundiges Fachpersonal mit Zertifikat zur Kat. 1 oder 2 gem. Verordnung (EG) Nr. 303/2008 oder DVO 2015/2067
Die Sachkunde gem. ChemKlimaSchutzV Kat. 1 oder Kat. 2 ist in Kopie zum Seminar mitzubringen. Bei ausländischen Nachweisen muss eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Sachkundenachweis im Kreditkartenformat ist nicht ausreichend. Bereits durch uns geschulte Fachkundige für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln haben die Möglichkeit im Rahmen der Seminarbuchung das Fachkundezertifikat als PDF hochzuladen. Somit kann eine Anrechnung erfolgen.
Abschluss:
Sachkundebescheinigung gemäß § 7 ChemKlimaSchutzV (Gültigkeit 7 Jahre)
Unsere Auffrischungsschulung baut auf die bestehende Sachkunde gem. ChemKlimaSchutzV auf. Die Auffrischungsschulung ersetzt nicht die Sachkundeprüfung gem. ChemKlimaSchutzV und dient nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Dauer:
1 Tag
In den Lehrgangsgebühren ist die Verpflegung enthalten.
Veranstalter ist die Sächsische SHK Beratungs- und Vertriebsgesellschaft mbH.
Preise:
Mitglied im Fachverband: 295,00 € Netto
Nicht-Mitglieder: 430,00 € Netto
Anzahl Teilnehmende
Max. 25
Datum und Uhrzeit
Teilnahmegebühren
Anmeldestatus
Anmeldung möglich bis 3. August 2026 08:00