NEUES VERBRAUCHERRECHT – VERTRÄGE IM SHK-BEREICH
2014
Beschreibung
Mit der EU-Richtlinie 2011/83 hat die Europäische Union neue Grundlagen im Verbraucherschutz gesetzt, die in der Praxis auf viele Fragen und Schwierigkeiten stoßen. Die Verbraucher dürfen bei Vertragsschlüssen mit Unternehmern nicht überrascht oder unter Zeitdruck gesetzt werden, sondern sollen einen ausreichenden Überlegungszeitraum haben. Das gilt nun auch für Werkverträge. Dem Verbraucher steht auch hier grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. In Umsetzung der EU-Vorgaben haben Unternehmer die Verbraucher vor den Vertragsschlüssen zu informieren und in bestimmten Fällen über deren Widerrufsrecht zu belehren.