Sachsen will auf Verwendungsnachweisprüfung für Corona-Darlehen verzichten

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12.06.2025

"Es ist völlig klar: Die sächsische Wirtschaft befindet sich in einer schwierigen Situation", mit diesen Worten hat Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) im Landtag in einer Fachregierungserklärung die Lage beschrieben. Auf die Corona-Hilfen des Freistaates ging der Landespolitiker besonders ein: "Der Freistaat Sachsen hat in der Corona-Pandemie 750 Millionen Euro Darlehen für Unternehmen vergeben, um ihnen durch die schwere Zeit zu helfen. Fast 17.000 dieser Darlehen sind noch offen und werden momentan regelmäßig zurückbezahlt - und das soll auch so bleiben."

Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden antwortete auf die Aussage des Wirtschaftsministers: "Priorität hat weiterhin, dass der Freistaat Sachsen eine Lösung gestaltet für die Unternehmen, für die die Rückzahlung der Corona-Sofort-Hilfen eine Existenzgefährdung darstellt. Kardinalfehler war, dass der Unternehmerlohn nicht gewährt wird. Hier braucht es jetzt schnelle Entscheidungen. Die derzeitige Rückforderungspraxis sorgt für starke Unruhe in den Unternehmen."

Dass die Landesregierung angekündigt hat, auf die aktuell noch notwendige Verwendungsnachweisprüfung für jedes einzelne Corona-Darlehen verzichten zu wollen, findet Anklang im Handwerk. Der Fachverband SHK Sachsen begrüßt, dass die Bürokratie hier abgebaut werden soll. Nach der Ankündigung des Wirtschaftsministers im Landtag muss nun schnell Klarheit über die weitere Ausgestaltung der Abwicklung herrschen.

Bei Fragen zu Corona-Hilfen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren betrieblichen Steuerberater.

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