Sachsen stoppt vorerst Rückforderungen der Corona-Darlehen

Titelbild zum News-Artikel Sachsen stoppt vorerst Rückforderungen der Corona-Darlehen

26.06.2025

Sachsen setzt die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aus. Das teilte das Wirtschaftsministerium am 25.06.2025 mit. Betroffen sind die Programme "Soforthilfe-Zuschuss Bund" sowie die Überbrückungshilfen. Neue Rückforderungen oder Mahnungen erfolgen bis auf Weiteres nicht.

Wie das Ministerium erklärte, reagiert der Freistaat damit auf die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) sagte, zahlreiche Unternehmer hätten zuletzt Sorgen wegen der Rückforderungen geäußert. Man wolle vermeiden, dass Betriebe durch Rückzahlungen in Existenznot geraten.

Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Abwicklung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB), die die Hilfsprogramme im Auftrag des Bundes betreut. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen selbst könne Sachsen nicht vornehmen, betonte das Ministerium. 

Mit dem Schritt reagiert die Staatsregierung auch auf eine Forderung des Handwerks. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden hatte kürzlich in einer Resolution die Aussetzung der Rückforderungen verlangt. Der Dresdener Kammerpräsident Dr. Jörg Dittrich begrüßte die Entscheidung. Vor allem kleinere Betriebe seien durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht gewesen.

Ein Ministeriumssprecher stellte auf Nachfrage aber klar, dass das vorläufige Aussetzen zwar einen Aufschub der Rückforderungen bedeute, jedoch keine generelle Rücknahme. Bei den Betroffenen stehe nach der Prüfung fest, dass sie Soforthilfen des Bundes, wissentlich oder unwissentlich, zu Unrecht erhalten haben. Diese müssten sie zurückzahlen. Sie könnten durch die Überprüfung der Rückforderungskonditionen nun auf eine längere Stundung hoffen, aber zahlen müssten sie. Das bedeute auch, dass jene Unternehmen, die schon Soforthilfen zurückzahlen mussten, durch dieses Moratorium nicht schlechter gestellt würden. Weitere Details könnten noch nicht genannt werden. Nach Angaben des Ministeriums wird es auch keine nachträglichen Zahlungen durch das Land geben, etwa in Form eines Unternehmerlohns. Im Gespräch sind jedoch neue Rückzahlungsmodalitäten und präzisere Kriterien zur Rückforderung. 

Auch der Fachverband SHK Sachsen begrüßt, dass die Bürokratie hier abgebaut werden soll und fordert nun eine zügige Klärung der weiteren Schritte. Nach der Ankündigung des Wirtschaftsministers im Landtag muss nun schnell Klarheit über die weitere Ausgestaltung der Abwicklung herrschen.

Bei Fragen zu Corona-Hilfen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren betrieblichen Steuerberater. Für Rückfragen steht Ihnen der betriebswirtschaftliche Berater Ihres Fachverbandes gerne zur Verfügung.

Beitrag teilen

Kategorie