Praktikerinformation: Das ist 2024 bei Werkverträgen zu beachten, wenn Ihr Kunde BEG-Förderung beantragt

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05.01.2024

Unsere besten Wünsche für das neue Jahr möchten wir verbinden mit aktuellen Hinweisen, was 2024 aus Unternehmersicht bei Werkverträgen zu beachten ist, wenn Ihr Kunde BEG-Förderung beantragt.

Die Praktikerinformation und unser Merkblatt zur Fördermittelinformation finden Sie hier, die GEG Pflichtinformation hier.

Natürlich kann weder in Innungsvorträgen, unserem Merkblatt oder in der Praktikerinformation auf alle möglichen Detailfragen eingegangen werden. Für betriebswirtschaftliche oder Fördermittelfragen steht Ihnen Herr Schulze unter Tel. 0341 200537-40 oder E-Mail thomas.schulze@installateur.net gerne zur Verfügung. Bei technischen Rückfragen stehen Ihnen Frau Dr.-Ing. Witt unter Tel. 0341 200537-72 oder E-Mail janet.witt@installateur.net sowie Herr Dziuba unter Tel. 0341 200537-71 oder E-Mail stefan.dziuba@installateur.net gerne zur Verfügung.

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