Erste Änderungen treten ab 29.07.2026 in Kraft
GModG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
29.07.2026
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch treten am Tag nach der Verkündung und damit am 29.07.2026 in Kraft. Für SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen, die sich aus dem GModG ergeben, finden Sie hier.