Förderung des Einbruchschutzes für Wohngebäude

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23.11.2015

Seit 20.11.2015 können private Eigentümer und Mieter höhere Zuschüsse im KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss“ erhalten, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung und/oder dem Einbruchschutz investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch ihre Umbaumaßnahmen erreichen. Die Kreditförderung im KfW-Programm 159 wird zum 01.04.2016 entsprechend erweitert.

Wie ändern sich die Zuschusssätze?
Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz erhöhen sich auf 10 %, beim Erreichen des Förderstands „Altersgerechtes Haus“ auf 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten sinken von 3.750 Euro auf 2.000 Euro. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt dafür 30 Mio. Euro bis 2017 zur Verfügung.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ausschließlich Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Bei Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen kann ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro beantragt werden.

Was wird gefördert?
Folgende Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert:

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
  • Baugebundene Assistenzsysteme.

Diese Maßnahmen können auch mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder wie gewohnt mit dem Produkt „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren ist weiterhin nur in diesem Produkt förderfähig.

Tipps:
Wenn Sie Massnahmen zum Einbruchschutz planen, sollten Sie kurzfristig Angebote einholen, da in der Sicherheitsbranche mit Termin- und Lieferproblemen zu rechnen ist. 
Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Einbruchschutz in Gewerbegebäuden wird nicht KfW-gefördert. Bei gemischtgenutzten Gebäuden sollten daher Angebot und Rechnung in Wohn- und Gewerbebereich getrennt ausgestellt werden.

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