BEG Förderung ab 15.08.2022 drastisch reduziert, Gasheizungen gar nicht mehr gefördert

Titelbild zum News-Artikel BEG Förderung ab 15.08.2022 drastisch reduziert, Gasheizungen gar nicht mehr gefördert

29.07.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude die Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.

Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche:

  1. wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (ein s.g. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.
  2. werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.

Die Fördersätze wurden verändert, bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelmaßnahmen z.B. zwischen bis zu 20 % bei Biomasseanlage mit Heizungs-Tausch-Bonus und bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus.

Förderung für gasverbrauchende Anlagen aufgehoben

Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung verstärkt daran von russischem Gas und Öl unabhängig zu werden. Die BEG-Förderung ist dabei ein Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen aber auch gasbetriebenen Wärmepumpen.

Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von 10 % zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.

Für den Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Neue Fördersätze für Anträge seit 15.08.2022

Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-
Bonus
Heizungs-
Tausch-
Bonus
Wärme-
pumpen-
Bonus
Neuer
max.
Fördersatz
Bisherig.
max.
Fördersatz
Fach-
planung
Solarthermie 25 %       25 % 30 % 50 %
Biomasse 10 %   10 %   20 % 45 % 50 %
Wärmepumpe 25 %   10 % 5 % 40 % 45 % 50 %
Innovative
Heizungstechnik
25 %   10 %   35 % 45 % 50 %
EE-Hybrid ohne
Biomasseheizung
25 %   10 % 5 % 40 % 45 % 50 %
EE-Hybrid mit
Biomasseheizung
20 %   10 % 5 % 35 % 45 % 50 %
Wärmenetz-
anschluss
25 %   10 %   35 % 20 % 50 %
Gebäudenetz-
anschluss
25 %   10 %   35 % 20 % 50 %
Gebäudenetz
Errichtung/
Erweiterung
25 %       25 % 35 % 50 %
Gebäudehülle 15 % 5 %     20 % 20 % 50 %
Anlagentechnik 15 % 5 %     20 % 20 % 50 %
Heizungs-
optimierung
15 % 5 %     20 % 20 % 50 %

 

Tipps Ihres SHK Fachverbandes

Die Änderungen der neuen Richtlinie traten zum 15.08.2022 in Kraft. Es galt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum konnte nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden.

Weisen Sie Ihre Kunden ggf. darauf hin, dass die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen nur noch bis einschließlich 14.08.2022 möglich war.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d.h. vor Angebotsbestätigung durch den Kunden online unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2 zu stellen.

Unterstützen Sie die Antragstellung Ihrer Kunden mit kurzfristigen Angeboten oder einer Kostenschätzung.

Mehr Infos finden Sie unter www.bafa.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Ihres SHK Fachverbandes.

Beitrag teilen

Kategorie