ZVSHK-Branchenabkommen mit der Volkswagen AG – Nutzfahrzeuge

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10.12.2018

Der ZVSHK hat mit der Volkswagen AG – Nutzfahrzeuge ein Branchenabkommen abgeschlossen, mit dem Innungsmitglieder im Fachverband folgendes exklusives Angebot wahrnehmen können:

Über das Branchenabkommen können Innungsmitglieder im Fachverband ab dem 01.01.2019 einen Einkaufsgutschein/Wertguthaben von 500 Euro bei Erwerb der Volkswagen-Modelle Caddy-/Transporter-Commerce, Crafter und Amarok erhalten.

Der Einkaufsgutschein gilt für Bargeschäfte und bei Abschluss eines Finanzierungsvertrags bei der Volkswagenbank GmbH bzw. eines Leasingvertrages bei der Volkswagen Leasing GmbH.

Der Einkaufsgutschein kann bei dem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner eingelöst werden, bei dem das Fahrzeug erworben wurde und kann für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Eine Werkstattleistung (z. B. Inspektion)
  • Zubehör (z. B. Winterräder, Dachgepäckträger etc.)
  • Aussetzung der Finanzierungs- bzw. Leasingrate (bei Vertrag der Volkswagenbank GmbH bzw. Volkswagen Leasing GmbH)

Die Aktion gilt nur für die direkten und indirekten Mitglieder des Verbandes (Landesverbände, Innungen, Betriebe, Tochter- oder Organunternehmen, andere Verbandsinstitute z. B. deren Schulen). Angehörige von Verbandsmitgliedern können aus dieser Aktion nicht bedient werden. Die Zulassung der Aktionsfahrzeuge erfolgt auf die Firma des jeweiligen Verbandsmitgliedes.

Das Fahrzeug muss dann mindestens 6 Monate durch die Firma selbst genutzt werden und darf erst danach an Dritte weitergeben werden. Dazu unterzeichnet die Firma eine entsprechende Verpflichtungserklärung beim teilnehmenden Nutzfahrzeuge-Partner, die dann bei diesem verbleibt. Eine Kopie der Zulassung wird im Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Partner nach der Auslieferung ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Beantragung

Die Abwicklung der Aktion erfolgt über das Flotten-EDV-System von Volkswagen-Nutzfahrzeuge. Alle entsprechenden Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner haben über dieses System die Möglichkeit, Ihre Bezugsberechtigung über das Branchenabkommen zu überprüfen. Als Innungsbetrieb im Fachverband können Sie sich über das VW-Portal im geschlossenen Bereich registrieren. Ihre Daten werden dann vom Verband verifiziert (Ihre Daten werden vom ZVSHK unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nur im konkreten Bedarfsfall auf Nachfrage übermittelt.) und danach in das Flottensystem übertragen.