

Zur Tradition im Handwerk gehört, dass sich Handwerksmeister in eigenständigen Organisationen zusammenschließen, um ihre Interessen zu vertreten. Die Tradition unserer Innung geht bis ins 18. Jahrhundert zurück. Das belegen Urkunden die in unserer Innungslade vorhanden sind. (obiges Bild zeigt den Briefkopf der Mitteilungen der Annaberger Flaschner (Klempner) Innung an das sächsische Ministerium des Innern aus dem Jahr 1856)
Ob sich die Handwerksinnung in Zukunft als moderne Organisation präsentieren kann, hängt unmittelbar von der Zahl der Innungsmitglieder und deren aktiver Mitarbeit ab. Deshalb sollte es im Interesse aller Betriebe sein ihre Berufsorganisation zu stärken.
Innungsbetriebe erhalten aufgrund des Abschließens von Rahmenverträgen günstige Rabatte, die Nichtinnungsbetrieben vorenthalten werden (Inkassoservice, Bürgschaften). Diese Einsparungen sind in Euro und Cent nachvollziehbar.
Geschäftsstelle der Innung SHK Annaberg und Umgebung
Kreishandwerkerschaft Erzgebirge
Geschäftsführer: Steffen Böttcher
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: (03733) 4295360
Fax.: (03733) 50034790
E-Mail.: info@khs-erzgebirge.de
Internet: www.shk-innung-annaberg.de
Sächsische Wirtschaft fordert Paradigmenwechsel in der Corona-Politik. Offener Brief an Bundeskanzlerin
01.03.2021
Vor den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder haben sich die sächsischen Industrie- und Handelskammern, die sächsischen Handwerkskammern, die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V., der Unternehmerverband Sachsen sowie die Sächsische Landesärztekammer und der Landesverband der Freien Berufe in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien gewandt.
Vollständigen Beitrag ansehenDas Mitteldeutsche SHK DigitalForum wird verlängert

22.02.2021
Aufgrund außerordentlicher Nachfrage wird das Mitteldeutsche SHK DigitalForum um eine Woche bis 07. März 2021 verlängert.
Vollständigen Beitrag ansehenSHK-Unverzichtbarkeitserklärungen für Ausgangssperre im Freistaat Sachsen

15.02.2021
Der Freistaat Sachsen verlängert den Corona-Lockdown bis 7. März. Nutzen Sie unsere Vordrucke für SHK-Arbeitgeberbescheinigungen. Für Schul- oder Kitaschließung gibt es einen Entschädigungsanspruch.
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